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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#1
Hallo Gemeinde,

an alle die schon einmal ein Verfahren wegen dem § 170 StGB hatten ein kleiner Tip (OHNE GARANTIE!)...

Solltet ihr zur Auskunft aufgefordert werden bzgl. Verdienstbescheinigung und anderer Scherze braucht ihr keine Auskunft zu geben...auch die Geldstrafen dürften nicht funktionieren.

Teilt dem Auskunftsbegehrenden mit das ihr schon ein oder auch vier Big Grin Verfahren wegen dem § 170 StGB hattet und ihr Angst habt euch evtl. selbst zu belasten. Ihr seid sowieso schüchtern und Ängstlich und möchtet keine Auskunft geben...ihr wisst ja nicht ob diese Unterlagen bei der StA landen...niemand muss sich selbst belasten.

Ich hatte schon ein paar mal Angeboten das Rechtlich überprüfen zu lassen...bis dato ist nichts passiert...

Damit erspart ihr euch zumindest den ganzen Auskunftsmüll...bei mir hat das bisher glänzend Funktioniert...aber KEINE GARANTIE!!!!

Sollte jemand zufällig ein Urteil darüber haben...immer her damit.

Lg
A.
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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Arminius - 08-12-2020, 23:46

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