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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#53
@netlover

Bzgl. der Anzeigen wegen falscher Verdächtigung warte ich noch das aussagepsychlogische Gutachten. Die StA möchte es mit dem Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes nicht rausgeben. Da die KM Widerspruch gegen die Einstellung habe ich erneut Akteneinsicht beantragt. Der Anwalt für die Strafsache hat die Erwartungshaltung hinsichtlich einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung etc. schon gedämpft – der Nachweis sei in der Praxis schwierig. Hinzukommt KM und Helfer ihren Dreck nie öffentlich vorgetragen haben. Die Aufdecker Organisation und die betreuenden Anwälte werden sicher den Rahmen der Legalität im Blick halten.

Die KM wird sich wie die vielen Helfer darauf berufen, dass das Kind alles einfach so erzählt hat. Helfer und Mutter hätten lediglich aufgeschrieben und weitergegeben. Ich möge die Manipulation erstmal beweisen.

Bzgl. Anzeigen wegen Prozessbetrug (KM hat vielfach gelogen) hat mir eine frühere Anwältin erzählt, dass die StA diese Anzeigen zur Klärung ans Familiengericht zurückgeben. Dort verliefe es sich da im Sand. 

Könntest Du deinen Fall etwas genau schildern. Kann ich den Fall hier im TFQ nachlesen?

Wenn ich mich zurückziehe, hat die Mutter aktuell kein Drama mehr und wird sich zum Nachteil des Kindes weitere Dramen suchen und konstruieren. Anzeigen halte ich auch für den richtigen Weg. Diese sind schon in Vorbereitung.

Ich habe meinen Fall aus der perspektive der KM in einem von Damen besuchten Forum geschildert. Den Charakter meiner Ex (KM) habe ich sogar noch entschärft, um die Geschichte glaubhafter zu machen. Nach anfänglichen Mitleidsbekundungen haben dort alle die wahre Geschichte durchschaut und das virtuelle Abbild der KM bekam deutlich die Meinung gegeigt.

@p_

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mir sind auch ähnliche Sachen ins Auge gesprungen.

Nach Einstellung der Strafsache muss die Begründung „Kind will ja nicht“ herhalten. 

Der gleiche Richter hat im vorangegangenen Verfahren die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als Bedingung für den nächsten Umgangsantrag gestellt. Das habe ich auch so vorgetragen – in dem Punkt hat er auch noch sein Protokoll frisiert. Mit der Kostenfestsetzung zu meinem Nachteil unterstellt er mir dann Mutwilligkeit – für die Befolgung seines eigenen Beschlusses. 

Findet am OLG ein mündlicher Erörterungstermin statt? Wenn nein, würde ich einen bundesweit aktiven Anwalt nehmen.

Mit einem lokalen Helden als Anwalt war ich schon bei der Scheidung schon schlecht beraten. Er kannte zwar die verschiedenen Richter am LG und wusste, wie diese entscheiden. Vor Gericht verstummte er plötzlich und war dann gedanklich wahrscheinlich schon beim nächsten Juristenstammtisch und der Abrechnung. Befangenheitsanträge, um ggf. an einen selbst unterhaltsgesschädigten Richter zu kommen waren für diese Figur undenkbar.

Ein Gegengutachten wurde mir aus dem Umfeld eines bekannten Professors für ca. 3000 EUR angeboten. Meine Gutachterbefragung und Kritik (falsch zugeordnet Testergebnisse; 2/3 Literatur veraltet; keine Querverweise, daher keine Nachvollziehbarkeit; Literatur wird am Ende benannt, nicht jedoch nicht im Text) fand ebenfalls nicht nicht weg in Protokoll. Ich denke auch darüber nach hier noch einen Antrag auf Korrektur des Protokolls zu stellen. Rückblickend sollte man schon im ersten Verfahren darauf bestehen.

Über eine Anwalts Empfehlung für das OLG Oldenburg wäre ich noch wie vor sehr dankbar.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 09-12-2021, 15:39

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