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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#35
Danke für den Hinweis bzgl. körperlicher Gesundheit. Ich habe das im Blick – treibe Regelmäßig Sport und lasse mich untersuchen. Aufgeben kann ich noch nicht.

Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt. Mutti gibt sich dennoch nicht geschlagen und lässt bereits widerlegte Lügen mittels RA weiter ausschmücken. Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde Beschwerde eingelegt.

Frage: 1/ Gibt es Erfahrungen, welchen Erfolg die Beschwerde haben könnte? Meines Erachtens wird sie nur aus Gründen der Verzögerung eingesetzt. Die erste Runde hat bereits über ein Jahr gedauert. 

Ich versuche immer noch das aussagespychologische Gutachten zu bekommen. Die Herausgabe durch die StA wird aktuell mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte des Kindes verweigert.

Der Termin zur Erörterung des dritten Umgangsantrags wurde festgesetzt. Auffallend ist, dass das Gericht keine Erwiderung/ Stellungnahme meinerseits zur Antwort der Gegenseite auf meinen Antrag wünscht, das heißt beide Seiten hätten damit nur einen Schriftsatz eingereicht. Eine Befragung des (manipulierten) Kindes wurde nicht angesetzt. Mir soll Beides nur recht sein.

Frage: 2/ Warum wünscht das Gericht keine Erwiderung auf die Antwort der Gegenseite? Durchschaut der Richter die pumpen Lügen und Provokationen der Gegenseite?

Frage: 3/ Denkt sich der Richter, dass eine erneute Befragung nichts bringt? Will er dem Kind ca. Befragung Nr. 11 ersparen?

Ein früherer Anwalt aus der Strafsache hat mich aufgefordert erhaltene Dokumente zu vernichten.

Frage: 4/ Darf man die durch Akteneinsicht bei der StA erhaltenen Dokumente beim Familien Gericht verwenden? 
Der Gutachter hat sehr hohe Hürden für kommenden Umgang festgelegt, das Gericht ist diesen Vorschlägen im letzten Verfahren gefolgt.

a/ Einstellung Strafverfahren –-> Erledigt

b/ Mutti muss zustimmen -- > nur durch Sinneswandel bzw. Ordnungsmitten zu erreichen

c/ Kind muss zustimmen - -> Kind ist manipuliert

d/ Kind soll therapiert werden -- > wird von zwei Ärzten derzeit ablehnt, da kein Bedarf erkannt wird; weiter Sabotage
Möglichkeit, sollte unter b/ versehentlich zugestimmt werden und c/ funktionieren

Der letzte Beschluss besagt u.a., dass ein neuer Antrag auf Umgangsregelung erst nach Einstellung des Strafverfahrens gestellt werden darf – somit mein Antrag berechtigt.

Die Gegenseite wünscht aktuell ein weiteres Gutachten. Ein Sorgerechtsantrag wurde von beiden Seiten nicht gestellt.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 20-10-2021, 18:16

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