Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#1
Guten Tag die Herren,
 
bisher habe ich nur still mitgelesen und konnte bereits viel Geschriebenes für meinen Fall anwenden, andere Information haben sich durch eigenes Erleben im vollen Umfang bestätigt.
 
Mein Fall: Mutter ist mit dem gemeinsamen achtjährigen Kind 400km entfernt verzogen und boykottiert seit ca. September 2019 den Umgang. Bis zum Umzug der Mutter hatte der Umgang alle zwei Wochen gut funktioniert inkl. Übernachtung und Urlaub. Gemeinsames Sorgerecht und ABR bestehen. Die Scheidung war vor einigen Jahren. Anfang des Jahres 2020 hat ein erstes Umgangsverfahren stattgefunden. Ergebnis per Vergleich: begleiteter Umgang (auf Empfehlung JU – Begründung: Kind seit entfremdet). Die Mutter war mit Anwalt vertreten – ich habe mir die 600 EUR gespart. Die wenigen Umgangstermine haben stets im Beisein der Mutter stattgefunden. (Umgangsbegleiterin soll Mutter aufgefordert haben dabei zu sein) Das Kind wirkte bei den Terminen manipuliert, hat sich jedoch in unbeobachteten Momenten gegenüber mir wie gewohnt verhalten. Weitere Termine wurden mit der Begründung „Kind will nicht“ abgesagt.  

Als die begleiteten Umgänge ausliefen und die Absage der Termine hinzukam, wurde ein zweites Umgangsverfahren angestrengt. Die Mutter brachte das Kind zwischenzeitlich zu einer „Aufdecker Organisation“, wo durch mit Manipulation erzeugter Nonsens zum Nachteil des Vaters protokolliert wurde. Es kam zu einer Erörterung vor Gericht, wo auch eine der „Aufdecker_Innen“  kurzfristig als Zeugin geladen war. Mutter und ihre RA waren durch die „neusten Erkenntnisse überrascht“. Ergebnis: Umgangsausschluss bis zum Vorliegen eines Gutachtens. Ein Sachverständiger wurde im Sommer 2020 (ohne Fristsetzung) beauftragt ein Familienpsychologisches Gutachten zu erstellen. Meine Befragung habe ich seit einigen Wochen hinter mir. Durch Fachliteratur etc. war ich gut vorbereitet. Was der Gutachter daraus macht bleibt abzuwarten. Die Befragung des Kindes steht aus und wird wohl noch andauern.

Frage 1: Lohnt es sich mit einstweiliger Anordnung eine Fristsetzung für den Gutachter zu erwirken?  Mögliche Ausreden für Verzögerungen wären aktuell vielseitig: wegen Corona viel zu tun / kann nicht richtig Arbeiten wegen Corona / kann ich nicht sagen, vielleicht bin ich bis Ostern 2021 fertig / schwieriger Fall / etc. 

Zwischenzeitlich gab es auch die üblichen Strafanzeigen – die Hälfte wurde schon eingestellt bzw. es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Bei den übrig gebliebenen Vorwürfen werde ich anwaltlich vertreten.   

Frage 2: Wie beurteilen Gerichte/ Gutachter die Erziehungsfähigkeit von Müttern, die das Kind manipulieren und den Vater mit Falschbehauptungen überziehen?

 Frage 3: Gibt es weitere Ratschläge in diesem konkreten Fall? 

Ich habe die Kraft, Zeit und die finanziellen Möglichkeiten die Auseinandersetzung fortzuführen. Eine Entfremdung des Kindes zum Vater konnte ich bisher bei den letzten Kontakten nicht feststellen. Kampflos das Feld zu räumen und die Bindung zum Kind fallen zu lassen kommt aktuell nicht in Frage.  
 
Langfristig möchte ich, dass das Kind bei mir, meiner Lebensgefährtin und ihren Halbgeschwistern aufwächst. Mir ist jedoch bewusst, dass dies nicht einfach werden wird.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Unterstützung.

DerU
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 17-11-2020, 16:53

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Strafanzeigen gegen KM, Aussichten auf alleinige Sorgerecht Zahlesel_RUS 27 17.222 30-03-2019, 00:44
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste