08-11-2020, 20:19
Spannend.
Wenn ich es also richtig versatnden habe gilt für die 10-Jahresfrist tatsächlich der Zeitpunkt zwischen Trennungszeitpunkt und der rechtskräftigen Scheidung.
Bedeutet in der Praxis:
Steht auch so hier, ich möchte nur sicher sein, dass ich es wirklich verstanden habe:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/...gen-388966
Wenn ich es also richtig versatnden habe gilt für die 10-Jahresfrist tatsächlich der Zeitpunkt zwischen Trennungszeitpunkt und der rechtskräftigen Scheidung.
Bedeutet in der Praxis:
- Ehe läuft gut.
- Ein Partner verschenkt etwas für 300.000 €.
- Drei Jahre später läuft die Ehe nicht mehr gut, Trennung soll nun kommen.
- Die 300.000 € sind dann aber egal und zählen nicht als Verminderung des Zugewinns.
- Die 300.000 € würden nur dann eine Rolle spielen, wenn die Trennung bereits stattgefunden hätte.
- Da zwischen Trennung und Scheidung 10 Jahre vergehen können, ist das der Bezug auf die Aussage des § 1375 Absatz 3.
Steht auch so hier, ich möchte nur sicher sein, dass ich es wirklich verstanden habe:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/...gen-388966