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Wohnadresse des Kindes ausfindig machen
#19
(02-01-2021, 01:19)Wiederankläger schrieb: Nach dem Deutschem, da wo das / die Kinder wohnen.

1160€ Selbstbehalt.

Was natuerlich Unsinn ist. Und unakzeptabel. Einkommen und Lebenshaltungskosten stehen in Bezug auf die Forderungsvorstellungen in der BRD z.B in Moldawien, der Slowakei, Japan oder der Schweiz in keinerlei Verhältnis.

Es gibt ausreichent massgebende Urteile zur Kaufkraftparität vieler OLGs bis BHG
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RE: Wohnadresse des Kindes ausfindig machen - von Dassault - 02-01-2021, 01:40

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