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Fiktives Einkommen Brandenburgisches OLG vom 10.1.2020
#4
Das ging ja schnell. Bei Vätern dauerte es immer ein paar Jahre, wenn sie sich gegen Ausplünderung wehrten. Während dieser Verfahrenszeit wurde natürlich fröhlich weitergeplündert. Und hier die Richterinnen Baer, Ott und Radtke. Soso, die Baer, über die hier https://www.danisch.de/blog/?s=Baer so viel steht. Der Stil passt.

Der Beschluss macht mich wütend. Das BVerfG genehmigt der Pflichtigen einen psychischen Unterhaltsbuckel aufgrund eines Arztzettels. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem einem Vater das mittels einer vorgelegten Bescheinigung genehmigt wurde. Das Mindeste ist ein teures Gutachten, das dann angeordnet wird. Wir hatten im Forum ja auch schon Fälle vom 50% - Behinderten die immer schon dauerhaft Erwerbsgemindert waren, denen trotz vorgelegter ärztlicher Bescheinigungen absolut überhaupt nichts anerkannt wurde, dann wurden sie auch noch nach §170 StGB wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt und selbst bestätigende Gutachten retteten sie nicht vor einer Verurteilung.

Die Begründung ist seltsam mit inhaltsarmen Standardfloskeln aufgebläht und ansonsten hahnebüchen, "Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit", wo hab ich das jemals in einem Beschluss gegen einen Vater lesen dürfen? Das sollte man sich als Vater gut merken, wenn das BVerfG schon Arztzettel als "ausreichend substantiierten Vortrag" bezeichnet aber wahrscheinlich werden wir mit so etwas wie bisher ausgelacht und scheitern spätestens am OLG damit, während den Unterhaltsbuckel-Damen nun ein Luxusweg für die Entpflichtung eröffnet ist. Und was heisst es dann, wenn der Vater geplündert wird und Mutti entpflichtet? Jaaa: Ainzelfaaaaalll!!! Singen wir das Lied vom Einzelfall, Einzelfall, Einzelfall!

Diese Entscheidung wird oft zitiert werden und nie angewendet, wenn es gegen Väter geht. Für Mütter eröffnet sie einen neuen Weg zum Unterhaltsbuckel und damit auch die Vermeidung von strafrechtlichem Ärger, was sich wiederum in Statistiken niederschlagen wird, womit man wieder einmal "Väter = Unterhaltspreller" beweisen kann.
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RE: Fiktives Einkommen Brandenburgisches OLG vom 10.1.2020 - von p__ - 25-01-2021, 16:18

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