Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung
#1
Hallo Männers,

ich brauche mal eure Hilfe. 

Ex klopft an und will natürlich Kohle, was auch sonst..

Den Anwaltswisch hatte ich gestern im Briefkasten.. folgendes will der Blutsauger (weiblich) von mir haben, ohne dass sie den Namen meines Kindes richtig schreiben kann (dämliche Eule):

Ihr Anliegen:

- Kindesunterhalt für meinen Jungen (zahle selbstverständlich den Mindestsatz nach DD, weiss gar nicht was die von mir will)

- Betreuungsunterhalt (wird in ein paar Monaten 3 Jahre) // habe ich natürlich auf Anfrage konsequent verweigert, weil Geringverdieneritis aufgrund von Trennungsschmerz die leider genau 3 Jahre dauert.

Folgende Auskunft wird angefragt:

Gemäß §1605 BGB bin ich "verpflichtet", Auskunft über mein Einkommen zu erteilen und zwar für ein Jahr. Ausserdem müssen Sie ihr Einkommen auch belegen (jetzt checke ich auch weshalb im Verbund mit KU - für BU müsste ich nix belegen). Raffiniert. 

Ich werde unhöflich aufgefordert Auskunft über mein gesamtes Einkommen zu erteilen, dass ich für ein Jahr erhalten habe. Ebenfalls - und jetzt wird's spannend - werde ich AUFGEFORDERT meiner Arbeitsstätigkeit zugrundeligenenden Arbeitsvertrag vorzulegen (dürfen die das überhaupt??).

Dann noch der ganze Rest wie Monatsbezüge durch Vorlage sämtlicher Verdienstabrechnungen, Steuererstattungen (Steuerbescheid nicht beantragt), Vermögen usw..

Ich soll weiterhin den Unterhalt für meine Exe und Kind ab Juni leisten - und jetzt wird's ganz spannend - der sich auf Basis meines Einkommens gemäß DD Tabelle ergibt. Eine genaue Bezifferung ist uns gegenwärtig noch nicht möglich, da ihr Einkommen noch nicht bekannt ist (aha Big Grin).

Fristsetzung erfolgt pünktlich zu meinem Geburtstag (juhu)..

Naja, zu meinen Eckdaten:

Netto-Einkommen (nicht bereinigt): 1550 Euro p.M.
Gezahlter KU abzgl. KG: 267 Euro
Kita-Kostenbeteiligen (freiwillig abgewunken meinerseits): 90 Euro p.M.

Sehe den kleinen alle 2 Wochen von Fr-So (bin vor Gericht gezogen) und Entfernung beträgt in eine Richtung 140km.


Jetzt habe ich ma nen Anwalt angerufen und gefragt was zu tun ist. Erstberatung kostet allein schon 250 Euro, der Rest kommt ja noch... ganz schön teuerer Spaß.

Ich stelle einfach eine offene Frage:

Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen um das möglichst kosten- und zeiteffizient abzuwickeln? Brauche ich überhaupt einen Anwalt? Muss ich alles einreichen oder stellt die AnwältIN haltlose Forderungen? 

Danke euch im voraus!

Beste Grüße
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung - von Badman - 10-07-2020, 10:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste