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Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten?
#1
Hallo liebe Forummitglieder,

bei mir steht die Titulierung des zu zahlenden Unterhalts an. Nun wäre es für mich (oder vielleicht auch andere User) hilfreich, wenn der ein oder andere noch einmal aufzählt, was es hierbei zu beachten gibt.
Aus dem FAQ Artikel zum Unterhalt (Trennungsfaq Unterhalt) erschließen sich mir folgende Punkte:

- Titulierung bei einem Notar (Vorlage)
- Statischer Titel bis zum 18. Geburtstag des Kindes

Konkrete Frage:

1) Beispiel: Die abenteuerliche Berechnung des JAs ergibt eine Einstufung in Stufe 2, eine autmatische Hochstufung in Stufe 3 erfolgt. Nun stellt sich mir die Frage, welche Stufe bzw. Betrag ich titulieren sollte? Wenn ich den Mindestbetrag tituliere muss ich mit einer Klage rechnen, obwohl ich derzeit den Betrag gemäß der Berechnung Stufe 3 bezahle?

=> Im Mustertext steht folgendes:
"... verpflichte ich mich monatlich im Voraus, an mein Kind zu Händen der Kindsmutter monatlich [Betrag] EUR Kindesunterhalt zu zahlen."

2) Wie verhält es sich in Zukunft - da ich in meiner Urkunde einen bestimmten Betrag festgehalten habe?

a) Die DDT wird aktualisiert, heißt ich zahle ab 01.01.20XX dann den aktualisierten Betrag gemäß der letzten Einstufung?
b) Mein Einkommen steigt von Stufe3 auf Stufe5, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft erhöht sich die Einstufung, ich muss ab diesem Zeitpunkt mehr zahlen?
b1) Ich bin nicht bereit den Unterhalt nach Stufe 5 zu zahlen und zahle weiterhin eine bestimmte Summe, die absolut ausreicht. DDT ist ja kein Gesetz... Welche Folgen hätte dieses Verhalten oder was droht mir, wenn ich mehr als den Mindestunterhalt zahlen aber nicht nach Einstufung zahlen würde?
c) Mein Einkommen sinkt von Stufe3 auf Stufe1, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft reduziert sich die Einstufung, ich muss erst die KM fragen, ob sie einer Unterhaltsreduzierung zustimmt, falls sie nicht mitmacht, muss ich klagen?


zu b1) Ich finde es schon wirklich abenteuerlich, warum Kind A 800€/Monat braucht, während Kind B mit 350€/Monat sehr gut lebt - alles abhängig vom Einkommen des Vaters, der dem System zum Opfer fiel. Die 450€ Differenz würden sicherlich nicht dem Kind zu Gute kommen - Irgendwo braucht es eine gesunde Deckelung. Wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, dann würde ich meiner Tochter oder Sohn auch nicht mehrere hundert € in die Hand drücken, da sie absolut verlernen mit Geld umzugehen. Das wäre meiner Meinung nach definitiv nicht Kindeswohlgerecht.

Vielen Dank für eure Hilfe
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Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten? - von BlauerWolf - 05-06-2020, 12:47

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