05-06-2020, 14:03
(04-06-2020, 16:11)Nappo schrieb: ... mehr ist aber das hier interessant:
..... Der Unterhaltszahler geht weiterhin leer aus. Der darf ja bekanntermaßen den Kindesunterhalt nicht mehr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Sie ist ja nicht außergewöhnlich. Höchst richterlich entschieden.
Das sehe ich anders:
https://www.test.de/Unterhalt-So-setzen-...5293366-0/