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Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen?
#1
Hallo Leute.


Ich habe hier bestimmt schon 30 Themen durchgelesen und viel erfahren. Leider ist die eigene Situation ja aber immer eine völlig andere als bei den anderen Männern hier.

Zu meine Situation:

Ich bin 30 Jahre alt, habe bei einem ONS (anständige Frau, hat vorher 1.200 Euro netto verdient, aber ist vom Wesen schon ziemlich dümmlich) wohl ein Kind gezeugt, was in 3 Monaten zur Welt kommt.

Die werdende Mutter machte anfangs bei mir Andeutungen zur Schwangerschaft, stritt danach aber plötzlich alles ab. Nun erfuhr ich es direkt von meiner Schwester, die durch Zufall eine Dame vom Frauenarzt kennt und es jetzt definitiv ist, dass mein ONS nun von mir schwanger ist.

In meinem Fall bitte keine Mutmaßungen, ob ich der Vater bin, da ich ihr Erster war und ich in diesem Thread von dem (schlechtesten Fall) ausgehen möchte! Danke.

Ich verdiene etwa 1.000 Euro Netto seit einigen Jahren, da ich zwischendurch immer mal Ausbildungen machte.

Nun habe ich eine sehr tolle und mega ehrliche Partnerin seit 6 Jahren, die mir diesen Fehltritt gleich verziehen hat. Ich war total blau und es war auch für mich einmalig, ich bereue das total. Das hat aber mit der Sache hier nix zu tun.

Mein ONS verschweigt im Moment, dass er schwanger ist. Ob mich die Dame nun als Vater eintragen wird, weiß keiner, da sie es ja nach anfänglichem Bohren und einem Telefonat, wo ich sie klar um Abtreibung bat - da ich mir mit meiner jetzigen Freundin eine Existenz aufbauen wollte - von mir verbal um die Ohren bekam, dass ich kein Kind mit ihr haben wolle.

Somit lebe ich in der Ungewissheit, ob ich irgendwann einmal (vielleicht schon nächsten Moment) von ihr beim Jugendamt als Vater genannt werde oder ob sie "Vater unbekannt" eintragen wird. Ich habe den Kontakt zu ihr völlig abgebrochen und stelle mich, ebenso wie so, lieber unsichtbar und melde mich nicht.

Ich besitze seit etwas mehr als zwei Jahren eine Eigentumswohnung mit meiner Schwester zusammen von unserem verstorbenen Vater.

Diese Eigentumswohnungen ist etwa 115.000 Euro wert und mir gehört die Hälfte an der Wohnung. Vermietet ist sie aktuell (noch) nicht, da hat sich keiner von uns drum gekümmert. Die Kaltmiete ohne NK würde sich wohl auf etwa 400 Euro insgesamt belaufen.

Im Moment bewohne ich mit meiner Freundin eine Wohnung für 800 Euro warm (somit zahle ich 400 Euro für die Wohnung an Miete für mich).

Ich würde freiwillig den vollen MINDESTunterhalt für das Kind zahlen, damit das Jugendamt (JA) gar nicht erst an meine "halbe" Eigentumswohnung will.

1) Sollte ich selbst in die kleine (55 qm) Eigentumswohnung ziehen, damit ich den Wohnvorteil von 200 Euro selbst nutze? Ich würde lieber aktuell in der gemeinsamen Wohnung mit meiner Freundin wohnen bleiben. Das fiktive Einkommen für meine nicht genutzte halbe ETW von 200 Euro würde mein Nettoeinkommen ja nur auf 1.200 Euro erhöhen und mich für Betreuungsunterhalt nicht greifbar machen.

2) Gibt sich das JA mit meiner freiwilligen Zahlung des Mindestunterhalts zufrieden (habe dann ja nur 1.200 Euro und zahle trotzdem Mindestunterhalt als KU) und lässt meine ETW ruhen (das fiktive Einkommen von 200 Euro berücksichtigen die vom JA ja eh)?

3) Bin ich somit für die Zeit des Betreuungsunterhalts (mind. 3 Jahre) raus aus der Zahlung und meine ETW und eventuell spätere Barerbschaft (unvorhergesehen und kein Einkommen) werden bei mir nicht angetastet?

4) Ich würde nach Verstreichen der 3 Jahre wieder mehr arbeiten gehen, möchte aber dem Betreuungsunterhalt aus dem Weg gehen.

5) Ich bin einige Jahre immer mal in Behandlung wegen psychischer Probleme (war aber immer arbeiten und nie krankgeschrieben). Wirke oft sehr erschöpft und besuche die Neurologen. Mir würde sicherlich ein Gutachter aufgrund meiner Krankengeschichte jederzeit attestieren, dass ich mehr als 20 Stunden NICHT arbeiten kann, da nicht belastbar und körperlich eingeschränkt. Das kann ich über 15 Jahre nachweisen und würde ich in dem Fall auch tun.

Hat hier jemand einschlägige Erfahrungen?

Wie geschrieben, Mindestensunterhalt für das Kind würde ich IMMER zahlen, auch wenn ich unter dem Selbstbehalt liegen würde!

6) Eine kleine Bitte: mir wäre SEHR geholfen, wenn die Antworten auf ziemliche Rechtssicherheit und/oder gemachten Erfahrungen beruhen.

Bitte keine Tipps zu einem "Vaterschaftstests" oder "ins Ausland abhauen" oder "die wird Dich noch ausnehmen!".

Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber da ich sehr klare Fragen haben, wäre mir wirklich am allermeisten geholfen, wenn diese direkt und auf Erfahrungen/Rechtsprechungen beruht, beantwortet würden.

Vielen Dank, ich bin sehr gespannt auf Eure Erfahrungen :-)
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Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen? - von UnwissenderMann - 13-05-2020, 15:17

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