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Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten
#5
(29-04-2020, 07:44)LuckyLuke schrieb: Sie bezieht sich auf irgendwelche rechtliche Vorgaben, wonach ich dazu verpflichtet bin, 50 Prozent der sonstigen schulfreien Tage zu übernehmen.

Diese Vorgaben gibt es nicht. Betreuung ist Elternsache. Zeiten und Termine dafür sind nirgends festgelegt. Wenn etwas von aussen festgelegt werden kann, dann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dazu musst du oder sie gegen den Anderen klagen. Man schreibt einen Antrag, in dem drinsteht wann der Umgang sein soll und mit welcher Begründung das gefordert wird. Dann einigt man sich vor Gericht (Vergleich) oder der Richter schreibt einen Beschluss, der das festlegt. So ist der Mechanismus.

Die Probleme haben jetzt auch Eltern, die gar nicht getrennt sind. Die Betreuung bricht zusammen. Ist man getrennt, wird es noch problematischer und selbst Kompromisse sind höchst schmerzhaft.
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RE: Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten - von p__ - 29-04-2020, 09:51

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