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Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen
#14
Das Problem ist das zugrundeliegende idiotische Unterhaltsrecht. Die Ex wird überall gesagt bekommen, dass sie im Recht ist und sie ist es tatsächlich auch gemäss den Regeln dieses "Rechts": Sowas wie Essensgeld gibt es nicht in dieser Situation.

Also wird sie sich ungerecht behandelt fühlen. Du hast mit Erpressung eine unrechtmässig Situation hergestellt, so wird es sich festfressen bei ihr. Das ist natürlich nicht so und gerecht wäre es, deinen Betreuungsanteil viel stärker im Unterhalt zu berücksichtigen, aber das ist eben nicht die Rechtsgrundlage.

Eine bessere emotionale Grundlage für eine Änderung wäre die Ausnutzung einer Kann-Bestimmung gewesen. So kann zum Beispiel bei mehr Betreuungsleistung eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle stattfinden. Das wäre gradlinig und rechtens, hätte vielleicht sogar vor Gericht Bestand und liesse sich dauerhaft verteidigen. Das Essensgeld kann sie auch jederzeit wieder kippen.

Zitat:Mir geht es nicht darum, mich vor etwas zu drücken

Schade, "sich drücken" ist eine sehr ehrenvolle und lobenswerte Handlung angesichts des deutschen Unterhaltsrechts :-)
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RE: Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen - von p__ - 27-04-2020, 10:36

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