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Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“)
#1
Hallo Gemeinde,
meine Geschichte ist sehr lang und füllt mein Buch, welches fertig gestellt ist und ich in Kürze veröffentliche.
Kurz ein paar Eckdaten:
Im letzten Jahr wurde ich nun endlich nach etlichen Jahren (ohne DNA-Gutachten) zum rechtlichen Vater ernannt.
Laut Beschluss war es der Richterin egal, dass das Kind durch mein geraubtes Erbgut mit einer Unterschrift des damaligen Ehemanns der Mutti in einer Kinderwunschklinik durch eine IVF (Invitro Fertilisation) ohne mein Wissen, ohne meinen Willen und ohne meine Einverständnisserklärung gezeugt wurde.
Auch die Vorlage der Patientenunterlagen der Wunschmutter mit eindeutigen Beweisen meiner Behauptungen halfen beim Familiengericht nicht.

Eine Strafanzeige durch einen Anwalt für Strafrecht half nicht. Die Staatsanwaltschaft
interessierte das nicht.

Ein Vorgehen gegen die Ärzte der Kinderwunschklinik half ebenso wenig.
Das Gegenteil traf ein : Ich wurde hier zum Straftäter auserkoren, weil ich „sensible Patientenunterlagen“ unter falschem Namen angefordert hatte. Dafür bekam ich dann auch einen Strafbefehl....

Mittlerweile hat sich das Jugendamt an mich gewandt, (sehr) vermutlich wegen der Auskunft meiner Vermögensverhältnisse und
Arbeitsverhältnisse.
Das Schreiben ging ungeöffnet zurück an den Empfänger.
Im übrigen ist der Beschluss zur Vaterschaftsfeststellung ebenso wenig rechtskräftig zugestellt....

Der weitere Ablauf wird wohl so sein:

Das JA wird sich die nötigen Informationen der finanziellen Verhältnisse selbstständig einholen: Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse, Arbeitgeber, Kraftfahrtbundesamt, u. a.) Einen Arbeitgeber gibt es nicht....
Leider wird das JA (Mutti) dann feststellen, dass die letzten 6 Jahre 0€ erwirtschaftet wurden, später auch nicht viel mehr. Jetzt wäre für mich die Frage :

In welcher Höhe (wenn überhaupt) könnte ein Richter mich fiktiv berechnen? Wird er sich das Gehalt meines Berufszweiges herauskramen und danach entscheiden, alles ohne meine Einlassung?
Hat hier evtl. Jemand Erfahrungen zum resultierenden Enkelunterhalt?

Im übrigen wurden insgesamt 5 Kinder von meinem Erbgut gezeugt. Ich kenne nicht ein einziges der Kinder.
Sie hat insgesamt 10 Kinder (und ALLE sind per IVF gezeugt worden,die Wunschmutter kann auf natürliche Weise keine Kinder bekommen!!)
Die Wunschmutter ist Leukämiekrank und benötigt Stammzellen und natürlich jede Menge Kohle....

Ich wäre sehr dankbar, wenn es keine Kommentare gibt wie : „kann ja garnicht sein“ oder „das gibts ja garnicht“

Wenn’s eben geht hilfreiche Infos. Die vielen Jahre mit dieser Sache haben meiner Familie und mir stark zugesetzt. Danke vorab.

Beste Grüße
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM

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Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“) - von Richy8888 - 10-04-2020, 12:23

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