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Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser
#1
Hi an Alle,

ich bin dabei eine Umgangsvereinbarung zu entwerfen, die ich gerichtlich festlegen lassen möchte. Es geht um mein fast drei Jahre altes Kind.
Die Umgangszeit, die mir die Ex zugesteht, ist viel zu gering (<30h im Monat). Meine Appelle den Umgang auszuweiten verhallen im Wind.
Habe mir das FAQ ausgiebig zum Thema Umgang durchgelesen. Ich habe versucht mich an den Empfehlungen zu orientieren, es sind aber noch einige Punkte offen, von denen ich nicht weiß, ob sie reines Wunschdenken oder realistisch einforderbar sind.

Da alle Termine mit dem Jugendamt in der Vergangenheit eine absolute Zeitverschwendung waren, und zu nichts führten, habe ich das dringende Bedürfnis den Dreisprung abzukürzen und das Jugendamt nicht vor Antragstellung zu konsultieren.
Das Vorhaben kollidiert allerdings mit meinem Plan Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Vielleicht kann ich die Gunst der Stunde nutzen, und die Auswirkungen der Pandemie zu meinem Vorteil ummünzen.
Ich plane das Jugendamt zu kontaktieren mit dem Wunsch auf Vermittlung, in der Hoffnung, dass die sagen, dass auf absehbare Zeit aufgrund der Ansteckungsgefahr keine Vermittlungsgespräche stattfinden können.
Ich hoffe, die leiten mich schriftlich direkt an das Familiengericht weiter, und dass ich die VKH dennoch bekomme.

Sollten die auf Zeit spielen, und mich auf den Sommer vertrösten wollen, so werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen, den Antrag direkt bei Gericht einreichen, und auf den Kosten hängen bleiben.


Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen - Meinen Forderungen.
Was denkt ihr, was ist realistisch drin? Was wird sich in der Umgangsregelung nicht festschreiben lassen? Was würdet ihr noch ergänzen oder konkretisieren?

1. jedes Wochenende einmal 24h inkl. Übernachtung
2. einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule
3. hälftige Feiertage und Ferien  (bei Schuleintritt drei Wochen Sommerferien, usw.)
4. Teilnahme an allen Kindergarten- und Schulveranstaltungen
5. Geburtstage abwechselnd (gerade/ungerade)
6. Festlegung wonach die Mutter bei ausgefallenem Umgang zur Nachholung verpflichtet ist.
7. sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim   
    Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
    Wochenende nachgeholt
8. Festlegung wonach eine Erkrankung des Kindes kein Verhinderungsgrund für einen
    Umgangsausfall sein darf, solange es transportfähig ist. Das Kind kann auch von mir
    gesund gepflegt werden.
9. Bzgl. der Wochenendübernachtung: Die Mutter soll das Kind zum Vater bringen, der Vater 
    bringt es zurück zur Mutter (Ex und ich wohnen in derselben Großstadt)
10. Sollte sich Nr.9 nicht durchsetzen lassen, könnte man Folgendes in der Vereinbarung
    verankern?:
    Die Mutter verpflichtet sich das gemeinsame Kind zu den Umgangsterminen den     
    Großeltern, als auch der Lebenspartnerin des Herrn x zu übergeben bzw. diese die
    “Rückgabe” vollziehen zu lassen. 
11. Die Umgangsregelung soll strafbewehrt sein (Ordnungsgeld)


Ich hoffe, ihr könnt mir Feedback geben.
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Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser - von NeverTrustAHoe - 25-03-2020, 13:58

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