02-03-2020, 17:15
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren, aber die Frist läuft erst, wenn Kenntnis über den Todesfall erlangt wurde und Kenntnis über die Enterbung bzw. den geringen Erbteil erlangt wurde. Also Tod bekannt und Testament bekannt.
Wer nichts erfährt, behält das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen.
Wer nichts erfährt, behält das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen.