02-03-2020, 15:25
(02-03-2020, 13:42)Nappo schrieb: Enterben bedeutet - sofern noch nicht bekannt - dass dann noch der hälftige Pflichtteil zusteht.
Das stimmt nicht. Enterben bedeutet, dass dem Erben immer noch der volle Pflichtteil zusteht (außer es gibt gravierende Gründe für eine "komplette" Enterbung).
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des dem Erben bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Erbteils.