02-03-2020, 11:17
Wenn sie irgendwann bei Studienbeginn Bafög beantragt, wie sie es sowieso nicht bekommen, die Einkommensgrenzen für Eltern liegen bei rund 1700 EUR monatlich für die Vollförderung. Alles darüber müssen die Eltern einen Anteil, dann alles zahlen. Das Einkommensfenster zwischen Selbstbehalt Volljährigenunterhalt un Bafögförderung ist nicht gross, nämlich zwischen 1400 und 1700 EUR. Das ist die Zone, in der man gemäss Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste, aber die Vorrangigkeit von Bafög die Zahlung ganz verhindert.
Eine Abänderungsklage ab 18 geht hier nicht. Der Titel ist beschränkt auf den 18. Geburtstag. Danach kann der Vater nicht klagen, denn es gibts nicht gegen das er klagen kann. Andersrum läuft das: Die Tochter muss erst mal Unterhalt fordern. Einigt man sich nicht, muss sie ihrerseits klagen. Da ist auch präventiv nichts zu machen.
Eine Abänderungsklage ab 18 geht hier nicht. Der Titel ist beschränkt auf den 18. Geburtstag. Danach kann der Vater nicht klagen, denn es gibts nicht gegen das er klagen kann. Andersrum läuft das: Die Tochter muss erst mal Unterhalt fordern. Einigt man sich nicht, muss sie ihrerseits klagen. Da ist auch präventiv nichts zu machen.