29-02-2020, 19:50
Den Anwalt schon zu mieten obwohl noch nichts vor Gericht ist, kostet dich Geld, der ist immer teurer wie alles selbst zu machen. Der Wert so eines Dritten liegt nicht im Geld sparen, sondern dass du dich mit dem Quatsch nicht blutdrucksteigernd beschäftigen musst, was in deinem Fall ein wichtiger Punkt bleibt.
Bafög wird erst später ein Thema. Wenn ich richtig rechne, wird die Unterhaltsberechtigte einige Monate vor Schulende bereits volljährig. Sie besucht dann noch eine allgemeinbildende Schule, es gilt für dich also weiterhin gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der niedrige Selbstbehalt. Und ab 18 für die Mutter! Es bedeutet auch, dass die ersten Forderungen noch zu Schulzeiten einlaufen werden und da gibt es kein Bafög. Es kann auch sein, dass sie nach der Schule doch nicht sofort studiert, sondern ein soziales Jahr oder irgendwas anderes macht, Au Pair, Work & Travel, irgendwas. Das ist also erst mal entfernt. Für die nächste Berechnung sind ihr Privilegiertenstatus und ihr bei der Mutter wohnen die unterhaltsbestimmenden Punkte.
Bafög wird erst später ein Thema. Wenn ich richtig rechne, wird die Unterhaltsberechtigte einige Monate vor Schulende bereits volljährig. Sie besucht dann noch eine allgemeinbildende Schule, es gilt für dich also weiterhin gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der niedrige Selbstbehalt. Und ab 18 für die Mutter! Es bedeutet auch, dass die ersten Forderungen noch zu Schulzeiten einlaufen werden und da gibt es kein Bafög. Es kann auch sein, dass sie nach der Schule doch nicht sofort studiert, sondern ein soziales Jahr oder irgendwas anderes macht, Au Pair, Work & Travel, irgendwas. Das ist also erst mal entfernt. Für die nächste Berechnung sind ihr Privilegiertenstatus und ihr bei der Mutter wohnen die unterhaltsbestimmenden Punkte.