27-01-2020, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 16:00 von Vater Morgana.)
Moin zusammen.
Situation: Zahnspangenbehandlung des Kindes, begonnen als noch "alles gut" und ich ein Idiot war. Es galt eine mündliche Absprache mit der Mutter und der Praxis, dass sie die Kosten für anfallende private Zusatzleistungen allein bestreitet. Am Tag des Behandlungsbeginns war ich allein zugegen und unterschreibe also - in Vertretung der Mutter - den Behandlungsvertrag. Zuhause angekommen, weigert sie sich, durch ihre Unterschrift die Vertragspflichten auch rechtlich zu übernehmen. Ich Depp denke mir nichts dabei, außer dass ihr mal wieder ein Pfurz querhängt (Idiot!). Die ersten Rechnungen werden dann auch anstandslos von ihr beglichen.
Ein Jahr später (mittlerweile herrscht offener Krieg zwischen der Kindbesitzerin und mir) bekomme ich ein Schreiben der Praxis, mit einer offenen Rechnung über mehrere hundert Euro und einer angehängten Mail der Kindbesitzerin, dass die Praxis sich an mich als deren Vertragspartner wenden soll. Die Rechnung ist aber - wie bis dahin auch - an sie adressiert. Muss ich diese Rechnung begleichen oder gilt, dass solange mein Name nicht auf der Rechnung steht, mir auch nichts in Rechnung gestellt wurde? Für Hinweise und Informationen dankbar...
VM
Situation: Zahnspangenbehandlung des Kindes, begonnen als noch "alles gut" und ich ein Idiot war. Es galt eine mündliche Absprache mit der Mutter und der Praxis, dass sie die Kosten für anfallende private Zusatzleistungen allein bestreitet. Am Tag des Behandlungsbeginns war ich allein zugegen und unterschreibe also - in Vertretung der Mutter - den Behandlungsvertrag. Zuhause angekommen, weigert sie sich, durch ihre Unterschrift die Vertragspflichten auch rechtlich zu übernehmen. Ich Depp denke mir nichts dabei, außer dass ihr mal wieder ein Pfurz querhängt (Idiot!). Die ersten Rechnungen werden dann auch anstandslos von ihr beglichen.
Ein Jahr später (mittlerweile herrscht offener Krieg zwischen der Kindbesitzerin und mir) bekomme ich ein Schreiben der Praxis, mit einer offenen Rechnung über mehrere hundert Euro und einer angehängten Mail der Kindbesitzerin, dass die Praxis sich an mich als deren Vertragspartner wenden soll. Die Rechnung ist aber - wie bis dahin auch - an sie adressiert. Muss ich diese Rechnung begleichen oder gilt, dass solange mein Name nicht auf der Rechnung steht, mir auch nichts in Rechnung gestellt wurde? Für Hinweise und Informationen dankbar...
VM