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Finanziell ruiniert durch sinnlose juristische Verfahren
#14
Vorsicht: Verjährungen enden regelmäßig zum Jahresende, also Geld erst am 01.01. des vierten Jahres einplanen. Wobei die regelmäßige Verjährungsfrist bei VKH meines Wissens nicht gilt. Das was du da zitierst zielt glaub ich auf den Vergütungsanspruch des RA ab.

Bei VKH-Bewilligung ohne Raten hat das Gericht das Recht dich innerhalb 48 Monaten neu zu prüfen. Bist du dann (nicht nur in Raten) fähig, die ehemals entstandenen Verfahrenskosten aufzubringen, bist du fällig. Die Frist läuft ab dem Tag der Beendigung des Verfahrens.
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RE: Finanziell ruiniert durch sinnlose juristische Verfahren - von IPAD3000 - 13-02-2020, 01:12

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