19-01-2020, 10:54
Die Orientierungsphase hat nichts mit dem Selbstbehalt zu tun. Es gelten weiterhin die normalen Grenzen und Höhen beim Volljährigenunterhalt. Unterschreitest du den Selbstbehalt, bist du nicht leistungsfähig und zahlst nicht, sofern kein gültiger Titel existiert. Ist der Selbstbehalt unterschritten, spielt es keine Rolle für dich, ob das Kind ALG 2 beantragt oder nicht.