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KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc.
#1
Guten Abend,
 
Leider hatte ich eine folgenschwere Begegnung mir einer Frau, die nun natürlich bereits Monate vor der Geburt umfangreiche finanzielle Forderungen an mich stellt, das Verhältnis ist bereits jetzt zerrüttet.



Ich möchte meinerseits natürlich den Kindes/Betreuungsunterhalt zu meinen Gunsten optimieren.

Ich freue mich über jeden Ratschlag hier, ALTERNATIV freue ich mich auf Hinweise zu kommerziellen Beratungsangeboten, die mir bei meinen Fragen helfen können, ich bin natürlich auch bereit für eine derartige Beratung zu bezahlten.
Von Anwälten erhoffe ich mir wenig, da die mir vermutlich zu 100 % das sagen werden, was das Gesetz sagt, dafür brauche ich kein hohes Honorar zahlen, das bringt mir nix^^

Abstrakt formuliert folgende Gedanken zu Person A:
 
 
Vermögensverhältnisse von A:
 
Person A hat ein Barvermögen von 100.000 Euro, von dem die zukünftige Unterhaltsempfängerin B nichts weiß.
 
Zudem besitzt A ein Drittel an einer Eigentumswohnung in einer teuren, deutschen Großstadt, die er gemeinsam mit seinen Eltern (Besitz je ein Drittel) im Jahr 2019 für xxx.000 Euro erworben hat. B weiß dies ebenfalls nicht, sie denkt, dass die Wohnung den Eltern komplett gehört. Die Wohnung haben seine Eltern vom Girokonto bezahlt, ohne Schulden aufzunehmen.

 
Einkommenverhältnisse von Person A:
 
Person A arbeitet Teilzeit (dazu nebenberufliches Studium) und verdient dadurch 1.400 Euro netto pro Monat.
Die erwähnte Wohnung ist vermietet und A erhält 1/3 der monatlichen Mieterlöse = 450 Euro pro Monat. (wovon B nichts weiß und die nach Absprache mit den Eltern von A auch bar oder gar nicht bezahlt werden können)
 
 
 
Fragen zur Situation von A:
 
 
-Wie wären die 100.000 Euro des A zu schützen? Sollte das Geld stückweise abgehoben werden und in einem Schließfach gelagert werden? Da A mit seinem derzeitigen Einkommen den Mindestunterhalt nicht erreicht, ist meiner Kenntnis nach auch das Vermögen von A zur Unterhaltszahlung heranzuziehen.
 
-Macht es Sinn, dass A mit seinen Eltern einen rückdatierten Darlehensvertrag für ein Drittel des Kaufpreises der Wohnung abschließt, so dass A noch lange eine Schuldenlast bei seinen Eltern abzahlen muss, die das für den Unterhalt zu Verfügung stehende Einkommen schmälert? Die 100.000 Euro könnte als erste Tilgungsrate verwendet werden, so dass diese auf das Konto der Eltern von A abwandern.
 
-A arbeitet derzeit Teilzeit, eigentlich war geplant, nach Abschluss des nebenberuflichen Studiums bald wieder Vollzeit zu arbeiten. Jedoch befindet sich A seit 2016 in psychiatrischer Behandlung und nimmt täglich Psychopharmaka ein. A ist unsicher, ob er aufgrund seiner phsychischen Probleme eine Vollzeit-Tätigkeit bewältigen kann (von der dann ohnehin hauptsächlich der Staat und die unterhaltsempfangende Frau profitieren würden). Wie sind allgemein die Erfahrungen mit den Gerichten bei solchen Sachen?

Danke für eure Antworten!!!
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Nachrichten in diesem Thema
KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc. - von Kater877 - 12-01-2020, 00:27

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