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Gemeinsame Wohnimmobile versus Unterhaltsschulden bzw. Pfändbarkeit
#6
Du suchst ein Schlupfloch mittels gemeinsamem Eigentum und im Volltreckungsrecht sind praktisch alle Schlupflöcher seit 1871 so ziemlich geschlossen. Trotzdem glaubt jeder, er hätte wieder mal eins gefunden.

Wenn du eine Immobilie vor dem Zugriff retten willst, dann darfst du nicht Eigentümer oder Miteigentümer sein, das ist die Realität seit Urzeiten. Wohne und lebe dort, aber sei nicht Eigentümer. Sie muss Dritten gehören. In Deutschland gibt es mittlerweile 100000 Immobilien, die libanesischen Omas gehören. Rate mal, warum.
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RE: Gemeinsame Wohnimmobile versus Unterhaltsschulden bzw. Pfändbarkeit - von p__ - 29-11-2019, 22:13

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