25-10-2019, 11:27
Gibt es einen Nachteil wenn in einer Scheidungsfolgevereinbarung von Nachehelichen Unterhalt gesprochen wird? Meiner Meinung nach sollte das Betreuungsunterhalt heißen weil ich laut einem Ehevertrag nicht zu Ehegattenunterhalt verpflichtet bin. Ich bezahle nur Unterhalt an die KM weil ein Kind unter 3 ist. Ich bin jetzt nur stutzig geworden weil der Anwalt der KM in einem Schreiben vom Trennungsunterhalt spricht.