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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt
#1
Nachdem bei mir lange Ruhe war, gibt es jetzt zwei Themen, wo ich Input benötige.

Meine Ex hat fleißig gearbeitet. Erst Job A, später wechsel zu Job B, weil gut bezahlt. und ich musste keinen BU mehr zahlen. In ihrem letzten Job wurde sie in der Probezeit gekündigt. 
Gestern teilte sie mir mit, ihr fehlten zwei Wochen für den ALG I Bezug. Nichts zu machen. Sie hat nun ALG II beantragt. Sachbearbeiter sagte ihr, ich müsse wieder vollen BU leisten.

Sie hat dafür wohl ein Formular über Ehegattenunterhalt bekommen, dabei waren wir nie verheiratet. Bisher habe ich keine Post vom Jobcenter bekommen. 
Den KU hat sie wohl als Einkommen angegeben, daher auch keine Abtretung. 

Ich hoffe natürlich, dass sie schnell wieder arbeiten geht. Nachdem sie im Job aber gesehen hatte, wie andere Muttis mit weniger Arbeitszeit und Stress, schön Coupons und Teilhabe bekam und am Ende des Monats gleiches Geld hatten, zieht sie das Modell wohl auch in Erwägung.

Meine Fragen: 
Muss ich in der Tat wieder BU zahlen? Meine Anwältin meinte vor einem Jahr, es könne durchaus strittig sein. Wir hatten die damals eher theoretische Frage nicht weiter behandelt.   
Ich hatte erst vor 16 Monaten alles offengelegt. Das möchte ich vermeiden. In unserem Fall ist es auch einfach. Sie bekäme 880€ plus Krankenkasse. 

Wie verhalte ich mich richtig, wenn das Jobcenter kommt? Ich hatte nie Kontakt mit dem Verein.
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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt - von HeinrichH - 20-09-2019, 09:20

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