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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#46
Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 23.11.2017, Az. 5 UF 54/17
Volltext: https://www.oberlandesgericht.bremen.de/...anonym.pdf

"Nur explizit pädagogische Fremdbetreuung gilt unterhaltsrechtlich als Mehrbedarf"

Es ging um die Kosten für einen "pädagogischen Mittagstisch der Gemeinde", eine nachschulische Betreuung der Kinder zwischen 13 und 15 Uhr für einen Viertklässler. Dafür bezahlt die Mutter 118 EUR monatlich, wovon 97,10 EUR auf reine Betreuungskosten entfallen. Das will sie vom Vater als Mehrbedarf wieder einkassieren.

Das Amtsgericht sagt: Ja, zahlen. Ist so ähnlich wie die Kosten für den Kindergarten oder eine vergleichbare Betreuungseinrichtung. Das OLG Bremen sagte, dass diese Mittagstisch-Betreuung dem Erwerb allgemeiner sozialer Kompetenzen dient und dabei nicht über das hinausgeht, was die Mutter zu leisten hat. Da die Betreuung auch nicht pädagogisch veranlasst war, verneinten sie den Mehrbedarf weisen sie die Forderungen nach Mehrbedarf zurück.

Als der BGH das ganz grosse Fass des Mehrbedarfs für Betreuung ganz neu angezapft hat, passierte das Übliche: Immer mehr und jeder noch so windige Betreuungkrempel wurde dem Pflichtigen aufgehalst. Die übliche Dauerexpansion von Unterhaltstatbestände. Auch das Familiengericht Bremen stimmt in vorliegendem Fall bei sowas zu. Das OLG setzte die Grenze einen Tick enger - mal sehen, wie lange sie hält. Wahrscheinlich erfindet die Mutter nun ein nervöses Kind konstatiert nun einen pädagogischen Betreuungsbedarf, schon kann sie kassieren.
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von p__ - 22-03-2018, 12:43

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