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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#29
(12-05-2009, 22:00)p schrieb: Ich hab bloss die Überschrift gelesen: "Alleinerziehende gestärkt". Der akute Übelkeitsanfall hat es mir unmöglich gemacht, den Rest auch nur zu überfliegen. Immer, wenn die Journaille bei Familien und Gerichtsurteilen von "gestärkt" spricht, kommen üble Katastrophen, von Euphemismen verbrämt.

Dann hab ich noch einen für Dich. Wink

BGH sorgt bei Kita-Kosten für mehr Gerechtigkeit

Kinder zuerst, lautete der Leitspruch des neuen Unterhaltsrechts von 2008 - ein Motto, das auch der Bundesgerichtshof (BGH) immer deutlicher beherzigt.
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Verdient die Mutter nicht mehr als 1100 Euro im Monat, profitiert sie am deutlichsten - dann zahlt er die Kita allein.
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Der BGH wird noch konkreter. So könnte auch die Mitgliedschaft in Vereinen dereinst zu den Zusatzkosten gehören, an denen sich der zahlende Elternteil beteiligen muss, ebenso die «verantwortliche Nutzung der Freizeit und die Gestaltung der Ferien».
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Die Mütter, die sich nach der Trennung um die Kinder kümmern, wären doppelt bestraft gewesen - sie hätten früher arbeiten und zugleich die Kita selbst zahlen müssen. Nach der neuen BGH-Linie gilt: Wer gemeinsame Kinder betreut, muss den zahlenden Elternteil zwar früher beim Unterhalt entlasten - dafür beteiligt der sich aber an den Kita-Kosten


http://www.rundschau-online.de/html/arti...7033.shtml

Jetzt ist mir auch schlecht geworden.
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von lordsofmidnight - 13-05-2009, 18:15

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