30-08-2019, 20:53
Du schuldest nur jemand was, wenn eine Unterhaltforderung bestätigt wurde. Falls das passiert ist und die Mutter Unterhaltsvorschuss bezieht, schuldest du Unterhalt in Höhe der bestätigten Forderung. Der Teil, der dem Unterhaltsvorschuss entspricht, gehört der Unterhaltsvorschusskasse. Der übersteigende Teil gehört dem Kind, vertreten durch die Mutter bis zum 18. Geburtstag des Kindes.