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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge)
#17
Die Exen sind weg, das sollten sie auch im eigenen Kopf sein und bleiben. Ist doch uninteressant, was die machen. Sie bekommen schon, was sie verdienen, aber nicht von uns.

Gegen den Beschluss vorzugehen lohnt sich nicht. Vielleicht sieht die nächste Instanz sogar etwas kritikwürdiges darin, verweist den Fall zurück, aber in der Sache kannst du letztlich nicht gewinnen, ein Sorgerechtsentzug für die Schulbestimmung ist chancenlos in diese Situation.
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RE: Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) - von p__ - 03-09-2019, 00:08

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