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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge)
#16
Was die Dienstaufsichtsbeschwerde betrifft, musst Du denen halt vorwerfen korrupt zu sein und Dich zu diskriminieren, etc.. Also ein grundsätzliches und systematisches Fehlverhalten. Also aus ideologische Borniertheit grundsätzlich so zu handeln - oder wie Du es sagst "Es gibt keinen Schiri" - alles Schiebung.

Ansonsten ist das formlos, fristlos und leider auch fruchtlos.

Du darfst dort aber sagen was Du von denen hältst. Ich habe bspw. der Richterin empfohlen das Amt nieder zu legen und für den politischen Feminismus zu kandidieren. Um so mehr das machen, um so weniger können die das als Einzelfall abstempeln. Die müssen sich damit im Minimum auseinandersetzen und vor dem Vorgesetzten formal rechtfertigen. Haben die keinen Bock drauf.

Was hast Du zu verlieren, wenn Du sowieso verpfiffen wirst, habe ich mir gedacht und schreibe sehr deutlich, was ich von denen halte.
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RE: Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) - von Alles-durch - 03-09-2019, 00:03

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