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Rechtsschutzversicherung
#2
Was Familienrechtsangelegenheiten angeht, so versichert das auch die ARAG mittlerweile. Es gibt vielleicht auch schon hier und dan andere. Das weiß ich nicht. Bin zu lange aus dem Geschäft.

Die Frage ist grundsätzlich schwierig zu beantworten. Jedoch ist es so, dass der Entstehungszeitpunkt einer Sache maßgeblich ist. So wäre es auch in Deinem Fall so, dass zwar die Pfändung in der Zukunft erfolgt und optimalerweise nach Ablauf obligatorischer Wartezeit in der RS (da kein Vorversicherer), aber der Entstehungszeitpunkt vor Abschluß des Vertrages war - nämlich Anfertigungsdatum des Titels.

Schau Dir einfach mal die versicherbaren Risiken (auch Familienrechtsschtz) auf den Homepages an. Du kannst auch einen VersicherungsMAKLER kontaktieren. Wenn Du einen Guten erwischst, kennen die sich meist auch gut aus und passen heute wegen der Haftungsrisiken sehr genau auf, nichts falsches zu erzählen.

Ich würde aber in Anbetracht Deiner Fragestellung von einer RS abraten. Die Rechnung dürfte nicht aufgehen.

Eine einzige Frage die zu klären wäre, ist: Wenn Deine Frau selbst sich an ihren RS wendet, weil sie keinen Anlaß sieht, ihre Zahlen offen legen zu müssen, weil sie von einem Dritten über ihren Mann (also von Dir) angefordert werden, dann könnte ich mir vorstellen, dass das einen RS-Fall bedeuten könnte. Aber da ich so etwas nicht hatte, kann ich das auch gerade nicht zuverlässig herleiten.
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Rechtsschutzversicherung - von IPAD3000 - 28-08-2019, 07:03
RE: Rechtsschutzversicherung - von Nappo - 28-08-2019, 08:57

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