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Rückläufiges Zahlen(Kindes+Trennungsunterhalt)
#1
Hallo zusammen,

kurze Eckdaten
verheiratet(zu Naiv)

8-jähriges gemeinsames Kind-Kein Unterhaltstitel vorhanden. Kind und Ex-Frau verhungern nicht. Machen überall Urlaub.

Auskunftsaufforderung wurde nicht gestellt.

4 Monate(Kindesunterhalt+Trennungsunterhalt bezahlt) nach der Trennung, habe ich meinen Job gekündigt und von Deutschland abgemeldet.

Mittlerweile ist es 12 Monate her, dass ich in Nicht-EU Ausland lebe(Arbeitssuchend). Zahle pro Monat <50 €, Kindesunterhalt (die letzten 12 Monate) an die Mutter.

Die Ex Frau arbeitet Teilzeit und verdient ca.600 € monatlich+204 € Kindergeld. Unterhaltsvorschuss bekommt sie noch. Sie stockt auch mit Hartz4 auf. Sie möchte nicht Vollzeit arbeiten, weil der Vater Staat(smart) ja um sie kümmert.
Frage: Wenn ich nach Deutschland zurückkehren würde, müsste ich den

a)Unterhaltsvorschuss+ Hartz4 Aufstocker, was sie bisher bekommen hat, rückläufig zahlen? Oder

b) Fiktiven Unterhalt (entsprechend meinen ursprünglichen Gehalt in Deutschland) rückläufig zahlen?
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Rückläufiges Zahlen(Kindes+Trennungsunterhalt) - von wegderdreck - 25-08-2019, 13:27

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