11-08-2019, 21:08
(11-08-2019, 15:23)Zahlesel_RUS schrieb: Dann musst du gas jetzige Modell gerichtlich festsetzen als Wechselmodel mit allen Beweisen.Wenn es dazu einen einzigen richtungsweisenden Gerichtsbeschluss gäbe, würde ich den Weg sicherlich versuchen. So aber gehe ich erst mal davon aus, dass es erstmal nichts wird. Ich wüsste gar nicht, wie eine solche Festsetzung im Umgangsverfahren möglich sein sollte. Eine solche Feststellung erfolgt nach "tatrichterlicher Ermittlung" im Einzelfall; es müsste wahrscheinlich eine strittige Unterhaltssache gegen das JA eröffnet werden, die mich nur Geld und Nerven kostet, und Ex kaum tangiert, da sie vermutlich höchstens als Zeugin auftritt. Nö, das fange ich nicht an... Ex bekommt die Folgen ihres Verhaltens zu spüren. Ich habe jetzt ein Dreivierteljahr versucht, Kollateralschäden zu vermeiden, nur um festzustellen, dass sie von allen Seiten "carte blanche" für ihren Irrsinn bekommt. Ich hätte mir einfach nur gewünscht, dass ihr jemand eindrücklich sagt, dass das nicht geht. Aber da glaubte ich ja auch noch an den Rechtsstaat...
Ich glaube, dass für Väter in dieser Situation die Enttäuschung über das bisher undenkbare aber dann plötzlich real existierende Familienunrecht auf allen Ebenen einen nachhaltigeren Schaden hinterlässt als die verwerfliche Einzeltat einer Ex. Massenpsychologisch gleicht das Familienunrechtssystem politisch motivierter Familienzerstörung - nichts anderem.
VM