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Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden
#1
Hallo,
im Oktober 2011 wurde ich verurteilt an die Kindsmutter Aufgelaufene Kindesunterhalt von 10.000 euro zu erstatten.
Im Februar 2012 bekam ich Besuch vom GV um die Forderung einzutreiben leider Ergebnislos.
Ich gab die EV ab.

Zu dieser Zeit waren die beiden Kinder 16 Jahre.Bis heute ist kein neuer Versuch unternommen an das Geld zu kommen.
Beide Töchter haben nach der Reguläre Schule keine Ausbildung bzw Abschluss gemacht.
Beide Kinder leben heute von Harz 4 und haben jeweils eigene  Kinder.Es besteht kein Kontakt zu mir.

Meine frage ist,den Titel habe ich ja weiterhin 30 Jahre an der backe.
Ich habe mich mal in Sache Verwirkung durchgelesen.
Ist es Richtig wenn der Gläubiger in gewissen Abständen keine Vollstreckung betreibt das aus dem Titel nicht mehr Vollstrecken kann?



Gruss Zahlknecht
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden - von Zahlknecht - 10-08-2019, 12:47

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