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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#5
Hallo Zusammen,

am 20.09.wurde eine Erklärung per Fax an die Gegenseite abgegeben, das sich der Vorbehaltseinwand erledigt hätte. Zuvor am 08.08. teilte die Rechtsanwältin der Gegenseite mit, „Der seitens meines Mandanten geäußerte Vorbehalt im Zusammenhang mit vergangen Zahlungen steht der Herausgabe des Titels nicht entgegen. Da mein Mandant unstreitig auf den Titel geleistet hat, befindet er sich ihr Mandant unabhängig von der Herausgabe des vollstreckbaren Titels diesbezüglich in der rechtlichen stärkeren Position.“

Weiterhin erklärte meine Rechtsanwältin mir am 22.09. mit, das „die Angelegenheit in Ihrem Sinne voranzubringen habe ich im Hinblick auf den Vorbehaltseinwand das anliegende Schreiben verfasst. Damit hat Ihr Sohn keine Möglichkeit mehr, sich auf ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht zu berufen.“

Also wusste die Gegenseite schon, das sie hier seit dem 20.09. in Verzug geraten ist, warum wir hier vorauseilend das Verfahren eingeleitet haben, ist mir gänzlich unklar.

Das Amtsgericht hat auf das Verfahren am 17.09. erstmalig reagiert, eine Einstellung des Gerichtsverfahrens wäre also noch am 20.09. möglich gewesen, um die Kosten zu minimieren.

Werden mal wieder die Kosten an mir hängen bleiben?

Grüsse,
H2000
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RE: Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Helmute2000 - 12-10-2019, 01:49

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