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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#1
Hallo Zusammen,

ich habe nun einen Rechtsanwalt damit beauftragt, den Titel des Volljährigen zurückzuholen. Meine Briefe mit Fristsetzung wurden von dem Volljährigen nicht mal abgeholt. Einschreiben mit Rückschein.

Nun läuft heute die wiederholte Fristsetzung des Rechtsanwaltes ab und nun fordert der gegnerische Rechtsanwalt hier folgendes:

"ln der Zeit der Minderjährigkeit hat Ihr Mandant stets expressis verbis "unter Vorbehalt der Rückzahlung geleistet, ein erfüllungshindernder Vorbehalt, der eine Erledigung des Titels gerade nicht bedingt. Auf die einschlägige Kommentarliteratur wird verwiesen. Der Herausgabe des Titels steht also die Erfüllungseinrede entgegen."

Auf meinen Unterhalts- Überweisungsbelegen habe ich stets den Text vermerkt: "Unter Vorbehalt der Rückzahlung Monat XY".

Nun heisst es von meinem Rechtsanwalt folgendes "Da die Rückforderung von Unterhaltszahlungen, die auf einen bestehenden Titel geleistet wurden, nur in wenigen Einzelfällen möglich ist, sollte hier gegebenenfalls ausdrücklich klargestellt werden, dass die Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit nicht angefochten werden sollen."
Muss ich das wirklich?

Viele Grüße,
H2000
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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Helmute2000 - 08-08-2019, 16:27

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