05-08-2019, 15:02
(05-08-2019, 12:23)HeinrichH schrieb: Was wollen die denn mit den Einkommensteuererklärungen? Im Bescheid steht doch alles?
Reicht Bescheid, plus ein Schreiben mit Belegen für abzugsfähige Posten (zusätzl. Altersvorsorge, etc..) nicht zur Berechnung aus?
Wenn Einkünfte nach V&V vorhanden sind, können aus der Steuererklärung die AfA-Beträge abgelesen werden und sofern in den zugehörigen Unterhaltsrichtlinien des OLG-Bezirkes so bestimmt, dem zu berücksichtigenden Einkommen wieder zugeschlagen werden (Unterhaltsmaximierungsprinzip)