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Unterhalt gegeneinader aufrechnen?
#1
Hallo,
ich habe keinen vergleichbaren Fall gefunden, daher wollte ich mal hier fragen, ob jemand einschätzen kann, wie es sich in folgendem, von mir angestrebten Fall mit dem Unterhalt verhält. Nein, natürlich keine Rechtsberatung, wenn es konkret Probleme gibt, gehe ich natürlich zu einem Anwalt.

Meine drei Kinder leben bei der Mutter in dem Haus, dass uns, obwohl schon seit ein paar Jahren geschieden, immer noch gemeinsam gehört. Sie hat eine Beistandsschaft beantragt und bezieht UHV.
Ich bezahle im Rahmen meiner Möglichkeiten und vom Jugendamt so anerkannt und tituliert, 460€ Unterhalt an das JA. (Mangelfall) dabei werden mir 400€ die ich noch an Darlehen abbezahle angerechnet. Die Mutter bezahlt die andere Hälfte.

Nun möchte die Mutter schon seit einiger Zeit aus dem Haus raus, einem freihändigen Verkauf habe ich aber nicht zugestimmt. Seit kurzem sehe ich mich in der Lage das Haus zu übernehmen und die Mutter auszubezahlen. Das Verhältnis zur Mutter ist mehr als schwierig, die Kommunikation sehr gestört. Dennoch sind wir uns über den Kaufpreis der ideellen Hälfte einig und es wird wohl zu einer Übernahme kommen.

Mein Ältester (15) möchte dort wohnen bleiben, also in Zukunft bei mir.

Meine Frage nun: Ist es korrekt und möglich die Unterhaltsforderungen der beiden älteren Kinder, gegeneinander aufzurechnen? (Eines lebt dann bei mir, eines bei der Mutter),
so dass ich nur noch Barunterhalt für mein jüngstes Kind, dass ja ebenfalls mit der Mutter umzieht, bezahlen muss?
Was passiert mit der Beistandsschaft, wenn ich den vollen Unterhalt für mein jüngstes Kind voll bezahlen kann?

Grüße Marcus
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Unterhalt gegeneinader aufrechnen? - von Marcus - 03-06-2019, 14:15

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