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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(16-08-2021, 09:34)Zahlesel_RUS schrieb: Ja, in diesem Fall soll ich 900 EUR Unterhalt bezahlen und werde keine 200 EUR an Jobcenter/JA zurückzahlen können

Ja, aber jetzt regiert "Strafe", nicht mehr "zurückzahlen". Ausserdem würde dir offener Vollzug die Zahlung durchaus ermöglichen, denn den gibts nur bei einem Arbeitsplatz oder einer festen Beschäftigung. Kannst du aber auch ablehnen. Würde ich aber nicht. Ist besser wie ständig die Seife für die Kumpels in Zellenblock C aufzuheben :-)
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 16-08-2021, 11:19

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