28-06-2019, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-06-2019, 18:17 von ExistenzImSack.)
Als Datenschützer würde ich diese Antwort mit ungenügend bewerten. Das JA geht auf so gut wie keine der Fragen ein. Dementsprechend ist dort viel Luft zum klagen bzw. zu Beschwerde bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes.