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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#1
Moin zusammen,

die Finanzdirektion hat sich wegen zu hoher Kosten aus meinem Konto verabschiedet so das ich als Gläubiger nur noch die Kanzlei meiner geliebten EX-Freundin habe.

Haben innerhalb von 5 Jahren immer nur 1 bis höchstens 6 Euro kassiert...wenn ich das Geld vergessen habe. Habe die Finazdirektion angerufen und mich f. die verabschiedung aus meinem Konto bedankt. Da bekam ich den Hinweis auf die Kosten.

Was wird passieren wenn ich jeden Monat "etwas" Geld auf dem Konto lasse...kann ich damit den allgemeinen Arbeitsaufwand der Kanzlei die unbedingt an mein Geld wollten erhöhen ?

Eigentlich müsste der laufende Unterhalt ja vorrang haben. Müsste das nicht mit dem laufenden Unterhalt verrechnet werden?

Lg
A.
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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 28-04-2019, 18:43

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