21-04-2019, 21:43
Maßgeblich sei, wo sich die Kinder „überwiegend” aufhielten. Das sei im Streitfall der Haushalt der Mutter.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine...ST-jSj_lLw
https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine...ST-jSj_lLw