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OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt
#4
Hallo, in die Runde,

Dies war nur ein Teil des Beschlusses vom OG, habe dies nur mal so hier Posten lassen um die Reaktionen zu sehen.
Das Gesetz schreibt vor, dies auch auf die offiziellen Seiten eures Staates zu lesen, dass bei Umgang dem Umgangsberechtigen alles mitzugeben ist welches für den Umgang benötigt wird, sowohl Kleidung als auch Medikamente oder Medizinische Apparate.
Eine normale Frau würde ihrem eigenen Kind ja auch sein Kuscheltier mitgeben.

Nun ist es hier wieder so, dass auch Richter vor dem OG nach Lust und Laune entscheiden können, dies auch bei Vorlage von Gesetzen.
Und sich nicht an ihren eigenen Gesetzen und Richtlinien halten.
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RE: OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt - von Olivier - 12-04-2019, 07:30

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