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OLG Oldenburg 29.01.2018: Auskunftsrecht über Sparkonto des Kindes
#2
Hier liegt auch noch ein knapp fünfstelliges Konto herum. Wir hatten es schon in Beziehungszeiten so angelegt, dass es nur mit Unterschrift von beiden Elternteilen bewirtschaftet werden darf. Einzahlungen gehen immer. Abheben nur mit beiden Unterschriften.
Eine gute Lösung, bis es an die Bafögfrage geht. Sofern es nicht ein paar Jahre beiseite geschafft wurde, wird es wohl als Sparvermögen des Kindes gerechnet.
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RE: OLG Oldenburg 29.01.2018: Auskunftsrecht über Sparkonto des Kindes - von HeinrichH - 25-02-2019, 14:59

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