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Auskunftserteilung an Sozialamt
#1
Hallo zusammen,

der Eine oder Andere kennt meine Geschichte, ich will jetzt aber nur einen Teil oder Ausschnitt hier behandeln:

Das Sozialamt kam letzten November auf mich zu, weil Exe seit Mitte 2014 Sozialhilfe bezieht. Man verlangt von mir, mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Aktuell bin ich in Deutschland arbeitslos gemeldet und erhalte ca. 1.850.- € monatlich ALG1.

Zu der Zeit, als die Exe Sozialhilfe beantragt hat, als auch in der Zeit danach bis heute, bezieht Exe folgende monatlichen Einkünfte:

Nachehelichen Unterhalt von mir 492.- €
Pflegegeld 2 für ihre Mutter 585.- €
wohnt mietfrei
hat ab Antragsstellung im Mai 2014 bis zum Frühjahr 2016 zwei Wohnungen im damaligen Haus auf eigene Rechnung vermietet. Und diese Mieteinnahmen dem Sozialamt gegenüber verschwiegen, genauso die Einnahmen aus Pflegegeld.

Exe hat sich also unberechtigt Sozialleistungen erschlichen.

Ich habe gegenüber dem Sozialamt dem Auskunftsbegehren widersprochen und der Behörde die Beweise und Namen und Anschriften von Zeugen geliefert.
Das Sozialamt stellt sich nun auf den Standpunkt, dass das Amt wegen der abgetretenen Ansprüche der Exe (die ja in Wirklichkeit nicht existieren, weil sie bei ihren Einkünften gar keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen hat) ohnehin alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch hätte.

Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?

Zurück zur Kernfrage: wenn die Exe gar keinen Anspruch auf ergänzende Unterhaltsleistungen hat (weil zu viel Einkommen) - kann die Exe einen nicht existierenden Anspruch abtreten an eine Behörde?

Es wäre ja Aufgabe der Behörde gewesen, damals den Anspruch der Exe zu prüfen - und Sozialleistungen zu versagen. Die Damen vom Amt haben versagt, und nun sind sie natürlich auch nicht daran interessiert, dass das ans Tageslicht kommt. Deshalb wollen Sie mein Einkommen offen gelegt haben - wobei ich ja aus bitterer Erfahrung aus meinem Scheidungsverfahren von 2009 bis 2014 weiß, wie der hiesige Familienrichter tickt. Sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, wird nicht mehr nach Anspruch oder Nicht-Anspruch gefragt. Dann nimmt der Richter den Taschenrechner und ermittelt den Betrag, den man mir abknöpfen kann. Basta, Fall erledigt und vom Tisch.

Zu meiner Situation:

Ich stelle im April meinen Rentenantrag, zum Ende September 2019 will ich in den Ruhestand gehen. Meine zu erwartende Rente stellt sich wie folgt dar:

47 Beitragsjahre, davon 26 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze - also Höchstbeitrag bezahlt. Erarbeiteter Anspruch 2.300.- € monatliche Rente, davon abgegeben an die Exe im Versorgungsausgleich 475.- € Monatsrente. Bleiben 1.825.- €, und davon soll ich der Exe weiterhin mindestens die bisher gezahlten 492.- € nachehelichen lebenslänglichen Unterhalt zahlen. Von den verbleibenden 1.333.- € wird man mir dann noch den Betrag abknöpfen, der den Selbstbehalt übersteigt, also nochmals ca. 150.- € ans Sozialamt.

Über 40 Jahre als Ingenieur anständig verdient und Rentenversicherung gezahlt, und dann in die Altersarmut?

Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar, wie ich aus der Mausefalle Sozialamt herauskomme.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Auskunftserteilung an Sozialamt - von Austriake - 18-02-2019, 19:54
RE: Auskunftserteilung an Sozialamt - von p__ - 18-02-2019, 20:23
RE: Auskunftserteilung an Sozialamt - von p__ - 18-02-2019, 20:39
RE: Auskunftserteilung an Sozialamt - von p__ - 18-02-2019, 23:54

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