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BGH, Az. IX ZB 100/16 , 19.10.17 - Keine Erhöhung des Pfändungsschutzes in BG
#9
"Wir wissen natürlich schon, dass Sie auch an die Partnerin und vor Allem das Kind Geld zahlen, aber das ist uns egal, weil rechtlich müssten Sie das ja gar nicht. Also machen Sie bitte - wie erwünscht - folgendes:
Entweder heiraten Sie die Neue oder Sie ziehen aus. Aus beiden Situationen können dann Unterhaltsansprüche hergeleitet werden und alles ist in Butter. Da wir aber die ganzen wilden Ehen nicht möchten, gibts auch keine Kohle dafür. Wo kommen wir denn hin? Am Ende trennt Ihr Euch und jeder geh seiner Wege. Wir können dann nicht mal Geld daran verdienen. Am Ende kostet es nur....Nix da!"

Das das Ganze im Übrigen das zweite Kind völlig außer Acht lässt, beweist nicht nur, dass Kinder in diesem Land tatsächlich gar keine Rolle spielen, sondern auch übelste Diskriminierung. Wäre das ein kunterbundes trans-gender-queer-binär-lalala-Paar, würde ganz Berlin auf die Straße gehen.
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RE: BGH, Az. IX ZB 100/16 , 19.10.17 - Keine Erhöhung des Pfändungsschutzes in BG - von Nappo - 23-01-2019, 08:55

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