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Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956
#2
Hier mal eingelesen? Meinst du so etwas? Umfasst es auch Vaterschaften? https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html

Prinzipiell wird wohl wie in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren von de Mutter hier in DE angestoßen werden müssen. Bedeutet Anwalt, Übersetzer für die Schriftstücke, kann alles sicherlich dauern.
Bei dem Link steht ganz unten auch was von gütlicher Einigung.
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RE: Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956 - von HeinrichH - 17-01-2019, 15:01

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