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Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig?
#11
Die Sachlage ist ja ziemlich übersichtlich. Im FSJ gibts Taschengeld, Kindergeld, Sozialversicherung, unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, in der Regel ist der Bedarf damit gedeckt. Es sollte dem Kind damit klar sein, dass der alte Titel keine Grundlage mehr hat. Jeder qualifizierte Berater wird ihm dazu raten, dem Verzicht zuzustimmen. Dann kommt es gar nicht erst zu einem Verfahren.

Ein Unterhaltsanspruch kann davon völlig unabhängig später wieder entstehen, zum Beispiel bei Aufnahme eines Studiums. Der Verzicht blockiert das selbstverständluch nicht, sondern bezieht sich nur auf den alten Titel. Jetzt und später ist das Kind aber nur noch nichtprivilegierter Volljähriger und im Rang hinter den anderen noch minderjährigen Geschwistern.
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RE: Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig? - von p__ - 20-01-2019, 23:24

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