Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig?
#5
Liebe Gemeinde,

ich muss das Thema noch mal hochholen, da doch komplizierter.
Der Unterhalt der Kinder, ist im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung tituliert. Leider unbefristet, hab ich nicht aufgepasst.
Die Unterhaltsberechtigung des vormals Berechtigten, eines der 3 Kinder, jetzt 18, ist zweifelhaft. Eigenes Einkommen aus freiwilligem sozialem Jahr, e.t.c.
Wie kann ich die Titelinhaberin (= das Kind) unter Fristsetzung dazu auffordern, den Ttel nach §371 BGB zurückzugeben? Dieser ist ja Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex und mir, oder ist doch direkt eine Abänderungsklage anzustreben? Beziehe ich mich auf die Scheidungsfolgenvereinbarung als ganzes, oder nur auf den darin enthaltenen Unterhaltstitel? Leider merke ich erst jetzt, das sich meine Anwälte und auch ich, uns da damals nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert haben.
Mein jetziger Sachstand wäre, Abänderungsklage auf die Scheidungsfolgenvereinbarung und den darin enthaltenen Unterhaltstitel.
Liege ich da richtig? Danke für alle Rückmeldungen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig? - von knochenkarl - 20-01-2019, 11:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste